Änderung der SchülerdatenDie Eltern sind verpflichtet, Änderungen von SchülerInnendaten umgehend dem Klassenvorstand bekannt zu geben. Fahrräder Hinter der Schule - erreichbar durch die Hofeinfahrt - befindet sich der Fahrradabstellplatz. Die Fahrräder müssen der StVO entsprechen und im Hof immer abgesperrt sein. Für abgestellte Räder wurd schulseits keine Haftung unternommen. FerientermineFerientermine für das Schuljahr 2018/19 Fernbleiben vom UnterrichtDas Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig bei gerechtfertigter Verhinderung (z.B. Krankheit), bei vorher erteilter Erlaubnis. Der/die Schüler/in (der/die Erziehungsberechtigte/n) hat den Klassenvorstand spätestens am dritten Tag der Verhinderung mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Klassenvorstandes ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Fundgegenstände werden beim Schulwart hinterlegt GarderobekästchenDie SchülerInnen sollen ihren Garderobekästchen-Schlüssel mittels eines längeren Bandes an der Schultasche befestigen, damit er nicht vergessen werden kann. Für den Schlüssel ist ein einmaliger Einsatz von 10 EUR zu hinterlegen, der beim Verlassen der Schule rückerstattet wird. Rat und HilfeDer Klassenvorstand ist der erste Ansprechpartner für SchülerInnen und Eltern. Die Schülerbarater sind Ansprechpartner bei schulischen und persönlichen Problemen sowie in Fragen der Schullaufbahn. In dringenden, diffizilen Angelegenheiten stehtselbstverständlich die Tür des Direktors offen. Der Schularzt Dr. Andreas Fritsch hat eine beratende und untersuchende - aber keine behandelnde Funktion. SchülerbeihilfeInformationen zu Schülerbeihilfen → bmukk SchülerfreifahrtInfos zum Jugendticket --> www.vor.at
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